Geschenkgutscheine
Geschenkgutscheine kannst Du gerne hier bestellen und an den Kurstagen abholen!
Die Gutscheine kannst Du auf die Gebühren des gewünschten Kurses oder einen selbst bestimmten Wert ausstellen lassen. Nach der Bestellung bekommst Du eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Beachte bitte die auf dieser Seite weiter unten aufgeführten AGB zur Einlösung von Geschenkgutscheinen.
Bezahlung
Der Gutschein Betrag ist per Überweisung auf mein Konto:
IBAN: DE65 5935 1040 0605 2532 69,BIC: MERZDE55XXX bei der Sparkasse Merzig-Wadern zu überweisen oder spätestens am Abholungstermin bar zu zahlen!
AGB zur Einlösung von Geschenkgutscheinen
- Gutscheine, die auf der Web-Seite und in den Kursen von Tanja Reiter (nachfolgend "Verkäufer" genannt), käuflich erworben werden können (nachfolgend "Geschenkgutscheine"), können nur im der auf dem Gutschein genannten Kurs-Reihe des Verkäufers eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.
- Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.
- Restguthaben werden dem Kunden bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben.
- Geschenkgutscheine können nur am Beginn einer Kurs-Reihe eingelöst werden.
- Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
- Pro Kurs-Reihe kann immer nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden.
- Geschenkgutscheine können nur für die Zahlung von Kursen und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.
- Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung des Kurswertes nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
- Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
- Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
Aktions-Gutscheine für eine Kurs-Einheit
Bei diesen Gutschein-Kärtchen handelt es sich um eine "kleine Aufmerksamkeit" die entweder zu Werbezwecken oder zu besonderen Anlässen, wie Weihnachten, Ostern, Geburtstag, usw. von mir ausgeteilt oder verschenkt werden!
AGB zur Einlösung von Aktionsgutscheinen
- Gutscheine, die von Tanja Reiter ("nachfolgend Verkäufer" genannt), im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend "Aktionsgutscheine" genannt), können nur in der auf dem Gutschein benannten Kurs-Reihe und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
- Einzelne Kurs-Reihen können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.
- Aktionsgutscheine können am Beginn der auf dem Gutschein genannten Kurs-Reihe eingelöst werden. Eine nachträgliche Einlösung ist nicht möglich.
- Pro Kurs-Reihe kann immer nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.
- Der Wert der Dienstleistung muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet.
- Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Kurs-Einheit nicht aus, erfolgt keine Erhebung des Differenzbetrages. Es sind keine Mehrgebühren zu entrichten.
- Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
- Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde ihn vor Kursbeginn im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.
- Der Aktionsgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.